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Ratgeber · Stand September 2026

Was zahlt die Pflegekasse 2026? Alle Leistungen im Überblick

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: alle Beträge 2026 je Pflegegrad – und wie Sie sie beim ambulanten Pflegedienst in Hamburg nutzen.

Die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse 2026

Die Beträge der Pflegeversicherung wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (monatlich, an Sie ausgezahlt)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (monatlich, für den Pflegedienst)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)3.539 € pro Jahr, Verhinderungspflege bis 8 Wochen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)42 €42 €42 €42 €42 €
Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme)bis 4.180 €

Rechner: Ihre Leistungen nach Pflegegrad

Wählen Sie einen Pflegegrad. Beträge Stand 2026, gültig für alle gesetzlichen Pflegekassen.

1.497 €Pflegesachleistung im Monat, für den Pflegedienst
599 €Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen
131 €Entlastungsbetrag im Monat, z. B. für Betreuung
3.539 €Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr
Mögliche Leistungen pro Jahr über den Pflegedienst23.075 €
Pflegedienst: 1.497 €Pflegegeld an Sie: 0 €

Kostenlos beraten lassen Alle Beträge im Ratgeber

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – oder beides?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Freunde Sie pflegen. Pflegesachleistungen nutzen Sie, wenn ein zugelassener Pflegedienst wie Schöne Aussicht die Pflege übernimmt – wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen: Nutzen Sie z. B. 60 % der Sachleistung, bekommen Sie noch 40 % des Pflegegelds ausgezahlt.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, oft ungenutzt

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf 131 € monatlich für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an – bis zu 1.572 € pro Jahr.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, den Sie flexibel für Verhinderungspflege (bis 8 Wochen) und Kurzzeitpflege (bis 8 Wochen) einsetzen können. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten ist entfallen. Seit 2026 kann Verhinderungspflege nicht mehr rückwirkend für Vorjahre beantragt werden – stellen Sie den Antrag also im laufenden Jahr.

Behandlungspflege: die Krankenkasse zahlt

Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Insulinspritzen oder Wundversorgung sind häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V). Sie werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2–5 sind Sie zuzahlungsbefreit, wenn Sie die Belastungsgrenze erreicht haben.

Was das für Sie in Hamburg bedeutet

Ein Beispiel: Frau M. aus Wandsbek hat Pflegegrad 3. Sie nutzt morgens und abends Grundpflege durch uns (Pflegesachleistung bis 1.497 €), lässt sich mit dem Entlastungsbetrag (131 €) zweimal im Monat beim Einkaufen begleiten und ihre Tochter nimmt im Sommer zwei Wochen Verhinderungspflege in Anspruch. Alle Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – Frau M. bekommt keine Rechnung.

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Häufige Fragen

Bekomme ich Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?

Teilweise: Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, den Sie von der Pflegesachleistung nutzen. Nutzen Sie 50 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 50 % Pflegegeld.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.

Was ist neu bei der Verhinderungspflege?

Seit Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Dauer wurde auf 8 Wochen erhöht und die 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen.

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