FAQ
Häufige Fragen zum ambulanten Pflegedienst in Hamburg
Antworten auf die Fragen, die uns Pflegebedürftige und Angehörige am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
Häufige Fragen
Welche Stadtteile in Hamburg versorgt der Pflegedienst Schöne Aussicht?
Von unserem Büro in Wandsbek aus versorgen wir Hamburg-Nord, Eimsbüttel und Hamburg-Mitte: Hohenfelde, Dulsberg, Barmbek-Süd, Barmbek-Nord, Uhlenhorst, St. Georg, Hammerbrook, Hamm, Winterhude, Alsterdorf, Harvestehude, Rotherbaum, Eppendorf, Hoheluft-Ost, Hoheluft-West, Eimsbüttel, Lokstedt, Groß Borstel und Fuhlsbüttel. Fragen Sie gern auch für andere Stadtteile an.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse unsere Leistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Medizinische Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse unabhängig vom Pflegegrad. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch.
Ist der Pflegedienst bei allen Kassen zugelassen?
Ja. Wir haben einen Versorgungsvertrag mit allen gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen und rechnen direkt ab. Auch Privatversicherte und Selbstzahler sind willkommen.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem kostenlosen Beratungsgespräch. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus stimmen wir uns direkt mit dem Sozialdienst der Klinik ab.
Kommt der Pflegedienst auch am Wochenende und an Feiertagen?
Ja. Pflegeeinsätze finden täglich statt, auch samstags, sonntags und an Feiertagen.
Spricht das Team auch Polnisch oder Russisch?
Ja. Unser Team berät und pflegt auf Deutsch, Polnisch und Russisch. Sagen Sie uns einfach, in welcher Sprache Sie sich am wohlsten fühlen.
Habe ich feste Ansprechpartner?
Ja. Sie werden von einem kleinen, festen Bezugsteam versorgt und haben eine feste Ansprechperson im Büro. Angehörige werden auf Wunsch jederzeit informiert.
Wie kann ich den Pflegedienst wechseln?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir übernehmen die Formalitäten mit der Pflegekasse und stimmen den Übergang so ab, dass keine Versorgungslücke entsteht.
Wie oft kommt der Pflegedienst zur Grundpflege?
So oft, wie Sie es brauchen: einmal täglich, mehrmals täglich oder nur an bestimmten Tagen. Die Einsatzzeiten legen wir im kostenlosen Beratungsgespräch gemeinsam fest.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?
Nein. Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Kann ich nur Haushaltshilfe ohne Pflege buchen?
Ja. Hauswirtschaftliche Versorgung ist auch ohne pflegerische Leistungen möglich – über den Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistung oder privat.
Betreuen Sie auch Menschen mit Demenz?
Ja. Unsere Betreuungskräfte sind im Umgang mit Demenz geschult und arbeiten mit festen Bezugspersonen, damit Vertrauen entstehen kann.
Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3?
Nichts. Die Pflegekasse zahlt den Beratungseinsatz direkt an uns.
Wie viel Verhinderungspflege steht mir zu?
Seit Juli 2025 bis zu 3.539 € pro Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, für maximal 8 Wochen im Kalenderjahr (Pflegegrad 2–5).
Was kostet die Hilfe bei Anträgen?
Für unsere Pflegekunden ist die Unterstützung bei Anträgen Teil unserer Beratung und kostenlos. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Anträge sinnvoll sind.
Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gezahlt.
